Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 

 
1. Geltungsbereich
Diese AGB Bücher / Zeitschriften / andere Waren (zusammen nachfolgend »Waren«) gelten für sämtliche zwischen der Govi-Verlag Pharmazeutischer Verlag GmbH, Carl-Mannich-Straße 26, 65760 Eschborn (nachfolgend »Govi«)
und ihren Kunden geschlossenen – insbesondere auch zukünftige – Rechtsgeschäfte über vorstehend genannte Waren, sowie für Rechtsgeschäfte verwandter Art. Eventuell abweichenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, sofern Govi ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Zustandekommen des Vertrags, Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Mit dem Absenden des Bestellscheins gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss (»Bestellung«) ab. Govi wird im Falle einer elektronischen Bestellung (z.B. per E-Mail oder über die Webseiten von Govi) den Zugang
der Bestellung und den damit verbundenen Auftrag unverzüglich bestätigen (nachstehend »Auftragsbestätigung«).
Diese Auftragsbestätigung von Govi stellt zugleich die wirksame Annahme des Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Im Falle einer telefonischen Auftragserteilung oder einer Auftragserteilung per Telefax erhält der Kunde keine separate Auftragsbestätigung. Govi nimmt die Bestellung des Kunden an, indem Govi dem Kunden die bestellte Ware an die vom Kunden angegebene Adresse liefert.

Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Govi-Verlag Pharmazeutischer Verlag GmbH, Apothekerhaus, Carl-Mannich-Straße 26, 65760 Eschborn,
Telefon: 0 61 96/928-250, Telefax: 0 61 96/928-259, E-Mail: service@govi.de

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter »Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise« versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr und Kosten zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
 
Ausschluss des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.
Ende der Widerrufsbelehrung

3. Pflichten des Kunden, Preise
Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Ware abzunehmen und die vereinbarten Preise zu zahlen. Bei Abonnements besteht diese Verpflichtung während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses.
Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die bestimmungsgemäß vier Monate oder
später nach Vertragsschluss erfolgen, bleiben vorbehalten. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung durch Govi über die Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde teilt Govi Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Änderung der zustellfähigen Hausanschrift) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich mit.

4. Lieferungen, Lieferfrist, höhere Gewalt, Verzug
Im Falle des Überschreitens eines vereinbarten Liefertermins seitens Govi um mehr als zwei Wochen, kann der Kunde nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist Govi berechtigt, ihr gesetzliches Zurückbehaltungsrecht auszuüben und noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten. Govi ist berechtigt, die Lieferung von Barzahlung bzw. Zahlung
per Nachnahme abhängig zu machen. Das Gleiche gilt im Falle einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden, die infolge nachträglicher Umstände und anhand objektiver Kriterien festgestellt wird. Dies ist insbesondere
dann der Fall, wenn Govi nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Govi aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis durch den Kunden gefährdet wird. Auch in einem solchen Fall ist Govi berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder die Erbringung einer angemessenen Sicherheit zu verlangen.
Govi ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist bzw. durch die Teillieferungen die Interessen des Kunden nicht unangemessen benachteiligt werden. Dies ist dann anzunehmen, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und dem Kunden durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand oder erhebliche zusätzliche Kosten entstehen. Diese Teillieferungen gelten dann als selbständiges Geschäft.
Beruhen die Lieferverzögerungen auf Ereignissen, die von Govi nicht zu vertreten sind, so verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist angemessen um die Dauer der Behinderung. Hält die Verzögerung mehr als sechs Wochen an, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann hieraus keinerlei Schadens- oder sonstige Ansprüche gegen Govi geltend machen. Weitere gesetzliche Ansprüche des Kunden im Falle eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

5. Versand
Der Versand von Waren erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Diese geht auf den Kunden über, sobald die Waren abgesendet wurden oder mit der Übergabe der jeweiligen Lieferung an den Transportbeauftragten.

6. Mindestbezugszeit und Kündigung von Abonnements, Stückzahl
a) Die Mindestbezugszeit für ein Abonnement beträgt, soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, ein Jahr ab Zustandekommen des Vertrags (siehe Ziffer 2). Eine Kündigung innerhalb der Mindestbezugszeit ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestbezugszeit verlängert sich die Bezugszeit jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Mindestbezugszeit bzw. der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wurde.
Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
b) Die bestellte Stückzahl innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ist gleichbleibend und kann nicht reduziert werden. Zusätzliche Stückzahlen können jedoch jederzeit zu den jeweils aktuell gültigen Preisen bestellt werden (es gilt Ziffer
2 entsprechend). Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist auch eine Reduzierung der Stückzahl möglich.

7. Zahlungspflicht, Verzug
a) Der Kaufpreis wird bei Bestellungen, die kein Abonnement zum Gegenstand haben – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung bei der Bestellung – sofort fällig.
b) Der Kunde kann zwischen den bei Vertragsschluss angegebenen Zahlungsweisen frei wählen.
c) Bei der Bezahlung auf Rechnung gilt: Die Rechnungsstellung durch Govi erfolgt im vereinbarten Turnus. Alle Rechnungen von Govi sind unverzüglich mit deren Erhalt ohne Abzug zahlbar. Abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere Skonti und Zahlungsziele bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Govi. Diese können einseitig von Govi widerrufen werden, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet. In diesem Fall werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus den Geschäftsbeziehungen mit Govi sofort fällig. Govi hat dann auch das Recht, Lieferungen zu verweigern oder nur gegen Vorkasse oder Nachnahme zu tätigen.
d) Bei Bezahlung per Kreditkarte gilt: Der Kunde versichert, dass die von ihm angegebenen Kreditkarteninformationen vollständig und richtig sind. Sollte Govi durch fehlerhafte Kreditkartendaten, unzureichende Kontendeckung oder andere, vom Kreditkarteninhaber zu vertretende Umstände ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand entstehen, ist Govi berechtigt, diesen pauschal mit EUR 9,00 pro Kreditkartentransaktion zu berechnen. Dem Kunden ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
e) Im Fall des Verzuges ist Govi berechtigt, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB Zinsen in Höhe von 8 % p.a., gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % p.a., über dem jeweiligen Basiszinssatz auf den geschuldeten Betrag zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere weiterer Verzugsschäden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

8. Kontokorrent, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Govi ist gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB berechtigt, über die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden Rechnungsabschlüsse zu erstellen, in denen der Saldo wechselseitig bestehender Forderungen festgestellt wird.
Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse müssen Govi schriftlich zugehen. Rechnungsabschlüsse gelten als genehmigt, wenn ihnen der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Zugang nicht widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Govi wird den Kunden bei Fristbeginn auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrichtigkeit heraus, können sowohl der Kunde als auch Govi eine Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Ansprüche verlangen.
Der Kunde ist, gleich ob Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, zur Aufrechnung bzw. zur Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Govi schriftlich anerkannt worden sind.
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9. Mängelansprüche
a) Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
b) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei einem Verbrauchsgüterkauf zwei Jahre ab Gefahrübergang. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 479 Abs. 1 BGB oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 BGB längere Fristen vorschreibt. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch für die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln, wenn Govi Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, oder der Schadensersatzanspruch auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.
c) Eine allgemeine Funktionsgarantie auf Software kann nicht gegeben werden. Dem Kunden stehen keine Mängelansprüche zu, wenn reklamierte Ware unter Verwendung der bei Bestellung angegebenen Minimalanforderung an die Hardware des Kunden funktionsfähig ist. Dem Kunden obliegt daher vorab die Prüfung auf Eignung von Software für seine Hardware.
d) Weitergehende oder andere als die in Ziffer 9 geregelten Ansprüche des Kunden gegen Govi und ihre Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

10. Haftung
In keinem Fall haftet Govi für andere als grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Dies gilt jedoch nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Dies gilt ferner nicht, soweit der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Unter wesentlichen Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Die Ersatzpflicht ist bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der vorhersehbare Schaden ist der Höhe nach beschränkt auf den Wert der gelieferten Waren. Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Govi, insbesondere zugunsten der Anteilseigner, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und deren Mitgliedern betreffend ihre persönliche Haftung.

11. Eigentumsvorbehalt
Die von Govi gelieferte Ware bleibt deren Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Bei Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, bleibt die von Govi gelieferte Ware deren Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller – auch künftiger – Forderungen aus Geschäftsbeziehung zum Kunden. Dies schließt bei Unternehmern auch Saldoforderungen gemäß Ziffer 8 und bedingte Forderungen ein.

12. Urheberrechte, Haftungsbeschränkung für Inhalte
a) Alle in Büchern und Zeitschriften veröffentlichten Inhalte und Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Soweit nicht Dritte ausdrücklich als Rechteinhaber gekennzeichnet sind, ist Govi Inhaber sämtlicher urheberrechtlicher Nutzungsrechte. Insbesondere gilt der Urheberrechtsschutz auch für die redaktionellen Beiträge. Jede über die reine Information hinausgehende Verwertung der redaktionellen Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung, und jede Form der gewerblichen Nutzung – auch in Teilen oder in überarbeiteter beziehungsweise umgestalteter Form – ist ohne vorherige Zustimmung von Govi untersagt.
b) Die von Govi in den von Govi herausgegebenen Zeitschriften veröffentlichten Artikel sind mit größter Sorgfalt recherchiert. Die Artikel stellen jedoch keine Beratung dar, sondern dienen lediglich der Information. Govi übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder die Brauchbarkeit der in den Zeitschriften vorhandenen Artikel und sonstiger Informationen. Govi haftet ebenfalls nicht für wettbewerbswidrige, urheberrechtswidrige oder sonstige rechtswidrige Informationen, insbesondere Werbeanzeigen, die nicht von Govi selbst stammen. Govi distanziert sich von fremden Inhalten und macht sich diese Inhalte ausdrücklich nicht zu eigen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Eschborn. Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main. Govi ist jedoch berechtigt, den Kunden, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main, falls der Verbraucher nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Verbrauchers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

14. Schriftform, Rechtswirksamkeit, Änderungen
a) Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen AGB sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB einschließlich dieser Klausel haben schriftlich zu erfolgen. Die Versendung per E-Mail genügt der Schriftform.
b) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
Die vertraglichen Beziehungen zwischen Govi und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
c) Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorbehalten. Govi verpflichtet sich, die Kunden über etwaige Änderungen zu informieren.
 

Govi-Verlag Pharmazeutischer Verlag GmbH · Carl-Mannich-Straße 26 · 65760 Eschborn
Telefon: 0 61 96/928-0 · Telefax: 0 61 96/928-259 · E-Mail: service@govi.de
 
Geschäftsführer: Peter Steinke
Eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 8596
UStID: DE 113848857